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Scheibentönung in der Schweiz: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Scheiben Ihres Fahrzeugs zu tönen, bietet mehr Privatsphäre, schützt vor Sonneneinstrahlung und wertet die Optik auf. Doch was ist in der Schweiz erlaubt? Die gesetzlichen Vorschriften sind klar und dienen der Verkehrssicherheit. Grundsätzlich gilt: Das Sichtfeld des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden. Wir erklären Ihnen die genauen Regeln für die verschiedenen Scheiben und worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen, um bei einer Kontrolle oder der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) keine Probleme zu bekommen.

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6 Minuten Lesezeit
Aktualisiert
Von
Swissfoil Team
Getönte Seitenscheibe eines modernen Autos in einer Werkstatt, das Licht spiegelt sich auf der Folie.

Grundregeln: Was sagt das Gesetz zur Scheibentönung?

Die rechtliche Grundlage für die Tönung von Fahrzeugscheiben findet sich in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Der entscheidende Punkt ist die Gewährleistung einer uneingeschränkten Sicht für den Fahrer. Aus diesem Grund sind die Regeln für die vorderen Scheiben deutlich strenger als für die hinteren.

Für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben – also alle Glasflächen im 180-Grad-Sichtfeld des Fahrers – schreibt das Gesetz eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 % vor. Da die meisten modernen Fahrzeuge bereits ab Werk eine leichte Tönung aufweisen, die diesen Wert fast erreicht, ist das Anbringen einer zusätzlichen Tönungsfolie auf diesen Scheiben in der Praxis so gut wie immer unzulässig. Eine Ausnahme bildet ein schmaler Blendschutzstreifen am oberen Rand der Windschutzscheibe.

Erlaubte Tönung: Heckscheibe und hintere Seitenscheiben

Deutlich mehr Freiheiten haben Sie bei den Scheiben hinter der B-Säule. Die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe dürfen mit dunkleren Folien versehen werden. Hier gibt es keine spezifische Vorschrift zur maximalen Tönung. Sie können also einen hohen Tönungsgrad wählen, um einen effektiven Sicht- und Sonnenschutz für die Passagiere im Fond zu erzielen.

Eine wichtige Bedingung ist jedoch zu beachten: Sobald die Heckscheibe getönt wird und die Sicht nach hinten dadurch beeinträchtigt ist, muss das Fahrzeug über zwei funktionstüchtige Aussenspiegel (links und rechts) verfügen. Bei fast allen modernen Personenwagen ist dies standardmässig der Fall, bei älteren Modellen oder Nutzfahrzeugen sollte dies vor der Folierung aber geprüft werden.

  • Windschutzscheibe: Nur ein Blendschutzstreifen oben ist erlaubt.
  • Vordere Seitenscheiben: Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit erforderlich, was eine zusätzliche Tönung meist ausschliesst.
  • Hintere Seitenscheiben: Tönung ist grundsätzlich ohne Einschränkung des Tönungsgrads erlaubt.
  • Heckscheibe: Tönung ist erlaubt, sofern zwei Aussenspiegel vorhanden sind.

Konformität und Prüfung: Worauf müssen Sie achten?

Damit eine Scheibentönung gesetzeskonform ist, muss jede verwendete Folie über ein Prüfzeichen verfügen. Dieses wird meist dezent zwischen Folie und Glas angebracht. Zusätzlich muss der ausführende Betrieb eine Konformitätserklärung für die montierten Folien ausstellen. Dieses Dokument bescheinigt, dass die Folien geprüft und für den Strassenverkehr in der Schweiz zugelassen sind.

Die Montage sollte ausschliesslich durch einen Fachbetrieb erfolgen. Dieser garantiert nicht nur eine saubere und blasenfreie Anbringung, sondern stellt auch sicher, dass nur zugelassene Materialien verwendet werden. Zudem erhalten Sie die notwendigen Papiere, die Sie bei einer Polizeikontrolle oder bei der periodischen Fahrzeugprüfung (MFK) vorweisen müssen. So vermeiden Sie teure Bussen oder die Pflicht zur Entfernung der Folie.

Aus der WerkstattAchten Sie darauf, dass der Fachbetrieb Ihnen nach der Folierung eine Konformitätserklärung für die verwendeten Folien aushändigt. Dieses Dokument bestätigt, dass die Folien geprüft und für den Strassenverkehr in der Schweiz zugelassen sind. Bewahren Sie es immer im Fahrzeug auf, um es bei einer Kontrolle vorweisen zu können.

Mehr als nur Optik: Die Vorteile von Tönungsfolien

Professionelle Tönungsfolien bieten weit mehr als nur eine ansprechende Ästhetik. Ein wesentlicher Vorteil ist der UV-Schutz. Hochwertige Folien können über 99 % der schädlichen UV-Strahlung blockieren. Dies schützt nicht nur die Insassen, sondern verhindert auch das Ausbleichen und Altern von Armaturenbrett, Sitzen und anderen Teilen des Fahrzeuginnenraums.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Reduktion der Hitzeentwicklung im Sommer. Tönungsfolien reflektieren einen Grossteil der Sonnenenergie, wodurch sich der Innenraum deutlich weniger aufheizt. Das Resultat ist ein angenehmeres Fahrgefühl und ein geringerer Bedarf an Klimatisierung. Gleichzeitig bieten dunkle Folien im hinteren Fahrzeugbereich einen wirksamen Sichtschutz vor neugierigen Blicken und schützen Wertgegenstände auf der Rückbank.

Nicht zu unterschätzen ist auch der Sicherheitsaspekt. Bei einem Unfall oder einem Einbruchsversuch kann die Folie die Glassplitter binden. Die Scheibe zerbricht zwar, aber die Splitter bleiben an der Folie haften. Dies reduziert das Verletzungsrisiko für die Insassen erheblich.

Eintrag im Fahrzeugausweis und die Motorfahrzeugkontrolle

Eine fachmännisch angebrachte Tönung der hinteren Scheiben mit den korrekten Dokumenten muss in der Regel nicht separat beim Strassenverkehrsamt gemeldet oder in den Fahrzeugausweis eingetragen werden. Die Konformität wird bei der nächsten regulären Motorfahrzeugkontrolle (MFK) überprüft. Der Prüfer kontrolliert das Vorhandensein der Prüfzeichen auf der Folie und verlangt die Einsicht in die Konformitätserklärung.

Dies unterscheidet die Scheibentönung von einer kompletten Farbänderung durch eine Vollfolierung. Ein Farbwechsel muss dem Strassenverkehrsamt gemeldet und im Fahrzeugausweis angepasst werden. Bei Unsicherheiten, insbesondere bei speziellen Folientypen oder Fahrzeugmodellen, empfiehlt es sich, vorab beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt nachzufragen.

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